Sozialversicherung auf einen Blick
Aktuelle Werte 2022
Pflichtversicherungsgrenze bei der SVS | 5.830,20 Euro |
Monatliche ASVG-Geringfügigkeitsgrenze: | 485,85 Euro |
Künstlersozialversicherungsfonds KSVF | |
Mindestgrenze | 5.830,20 Euro |
Zuschuss maximal | 1.896 Euro/Jahr |
Freiwillige Selbstversicherung 2022
Der Beitrag zur freiwilligen Selbstversicherung (Kranken- und Pensionsversicherung) nach § 19 im Rahmen des ASVG bei der ÖGK
- beträgt für geringfügig Beschäftigte monatlich 68,59 Euro.
- beträgt für Studierende monatlich 64,78 Euro.
"Opting in" Freiwillige Selbstversicherung bei der SVS
- 43,68 Euro (Das Opting in umfaßt Krankenversicherung jedoch keine Pensionsversicherung)
Rezeptgebühr 2022
6,65 Euro pro Medikament
Mindestpension 2022
Einzelpersonen: 1030,49 Euro
Paare: 1625, 71 Euro
Reduzierter USt. Satz abgelaufen
Der ermäßigte Umsatzsteuer-Satz von 5% für Gastronomie, Hotellerie und
die Kulturbranche ist mit 31.12.2021 ausgelaufen, daher gilt seit 1.
Jänner 2022 wieder der reguläre Satz (13% für Umsätze im Kulturbereich)
Eckpunkte Steuerreform 2022
Die 2. Tarifstufe der Einkommenssteuer (18.000 bis 31.000 Euro Jahreseinkommen) wird ab Jänner 2022 von 35% auf 32,5% gesenkt, ab 2023 auf 30%. Die 3. Tarifstufe (31.000 bis 60.000 Euro Jahreseinkommen) wird ab Jänner 2023 von 42% auf 41% gesenkt, ab 2024 auf 40%.
2022 Hacklerregelung wird ersetzt durch Fühstarterbonus
Arbeitnehmer*innen, Bäuerinnen und Bauern sowie Gewerbetreibende konnten ab Beginn 2020 nach 45 Arbeitsjahren mit 62 ohne Kürzungen (Abschläge) in den Ruhestand gehen.
Im November 2020 hat der Nationalrat das Ende der derzeit gültigen Hacklerregelung beschlossen. Ab 2022 ist es zwar weiterhin möglich nach 45 Versicherungsjahren im Alter von 62 in Pension zu gehen, allerdings gelten dann wieder Abschläge von 4,2% pro Jahr Differenz zum Regelpensionsalter.
Doch der Frühstarterbonus soll den Ausfall der Hacklerregelung ausgleichen. Das heißt: Personen, mit mindestens 25 Beitragsjahren am Pensionskonto und zwölf Monaten Arbeitszeit vor dem 20. Lebensjahr, bekommen minimal mindestens einen Euro, maximal 60 Euro pro Monat auf die Pension dazu.
Weiterführende Informationen
Österreichische Sozialversicherung
Infobroschüre Kulturrat Österreich: Selbstständig-Unselbstständig-Erwerbslos
Rechtsgrundlagen
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG)
Freiberufliches Sozialversicherungsgesetz (FSVG)
Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG)