Personengesellschaften


Bei einer Personengesellschaft schließen sich zwei oder mehrere Personen durch einen Vertrag zusammen, um mit einer bestimmten Tätigkeit einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen. Typische Personengesellschaften im österreichischen Recht sind die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR), die Offene Gesellschaft (OG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Zu berücksichtigen sind ebenfalls noch die Stille Gesellschaft und die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV). 

Diese Rechtsformen unterscheiden sich unter anderem in der Frage der Rechtsfähigkeit, d. h. ob die Gesellschaft Träger von Rechten und Pflichten sein kann, ob die Gesellschaft als solche und nicht nur die Gesellschafter:innen Eigentum erwerben, klagen oder geklagt werden kann. Unterschiede gibt es auch in der Frage der Haftung der Gesellschafter:innen, aber auch, ob eine Eintragung ins Firmenbuch erfolgen muss oder die Pflicht zur Rechnungslegung besteht.

Haftungsrechtlich unterscheiden sich Personengesellschaften von Verein und GmbH dadurch, dass zumindest ein Gesellschafter oder eine Gesellschafterin auch mit seinem oder ihrem gesamten privaten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet (Ausnahme: GmbH&Co.KG).