Genossenschaft


Die Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von Unternehmen und Personen mit gleichartigen Bedürfnissen, die miteinander wirtschaftlich kooperieren und dabei dennoch selbstständig bleiben wollen. In der Zusammenarbeit mit anderen können einzelne Bereiche der betrieblichen Tätigkeit günstiger oder besser gestaltet werden. Einkaufs- oder Vertriebsgenossenschaften erzielen im gemeinsamen Auftritt bessere Preise oder verringern die Abhängigkeit von Lieferant:innen. 

Kreditgenossenschaften sorgen für die Bereitstellung erschwinglicher Finanzdienstleistungen. Genossenschaften ermöglichen die gemeinsame Investition in Betriebsmittel, die für den einzelnen alleine nicht rentabel wären. Wohnbaugenossenschaften sorgen für preiswerten Wohnraum. Bürger:innen und Gemeinden organisieren lokale Dienstleistung (z. B. Energieversorgung) genossenschaftlich. 

Historisch sind Genossenschaften aus dem Bedürfnis nach Selbsthilfe und demokratischer Selbstverwaltung entstanden. Weltweite sind heute 900 Millionen Menschen Mitglieder von Genossenschaften.

Relevanz für Künstler:innen

Für die Realisierung konkreter künstlerischer Projekte erscheint die Rechtsform der Genossenschaft weniger geeignet. Ihr Potenzial für den Kunstbereich liegt in der Organisation gleichartiger Bedürfnisse und Interessen. Künstler:innen können Genossenschaften gründen, beispielsweise zum gemeinsamen Einkauf von Materialien und Betriebsmitteln, zum gemeinsamen Vertrieb ihrer Leistungen oder, um Tätigkeiten aus dem eigenen Unternehmen auszugliedern, weil sie im Zusammenschluss besser und billiger zu erbringen sind. 

Beispiele aus anderen Branchen: Kassenärzt:innen einer Region wickeln ihre Abrechnung über eine Genossenschaft ab, Wirtschaftsprüfer:innen organisieren die zentrale Verarbeitung ihrer Daten genossenschaftlich.

Gründung

Eine Genossenschaft zu gründen erfordert mindestens zwei Mitglieder. Voraussetzungen sind eine schriftliche Satzung, eine positive Wirtschaftlichkeitsprognose und die Aufnahme in einen Revisionsverband. Das ist ein übergeordneter Zusammenschluss von Genossenschaften zur regelmäßigen Prüfung ihrer Geschäftstätigkeit. Bei der Gründung fällt keine Gesellschaftssteuer an. Die Genossenschaft hat kein fixes Stammkapital, ihr Geschäftsanteilekapital ist dem Mitgliederstand entsprechend variabel. Das Minimum bei der Gründung beträgt zwei Euro.

Rechtsfähigkeit

Die Genossenschaft ist rechtsfähig und entsteht mit der Eintragung ins Firmenbuch.

Mitgliedschaft

Der Kreis der Mitglieder ist offen, d.h., man kann jederzeit durch das Zeichnen von Geschäftsanteilen in eine Genossenschaft eintreten oder durch deren Verkauf wieder austreten. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.

Das höchste Organ der Genossenschaft ist die Generalversammlung. Das Stimmrecht ist durch die Satzung geregelt. Entweder eine Stimme pro Kopf oder gewichtet nach Geschäftsanteilen. Mitglieder des Vorstandes sind auch Mitglieder der Genossenschaft (Prinzip der Selbstverwaltung). Unter bestimmten Voraussetzungen sieht das Genossenschaftsgesetz auch ein Aufsichtsrat zur Kontrolle der Geschäftsführung vor.

Haftung

Mitglieder haften mit ihren Geschäftsanteilen und einer satzungsgemäß beschränkten Nachschusspflicht.

Förderauftrag

Auftrag der Genossenschaft ist nicht ihren Gewinn zu maximieren, sondern ihre Mitglieder wirtschaftlich oder auch ihre sozialen und kulturellen Belange zu fördern. Die Beziehung der Mitglieder zur Genossenschaft ist deshalb immer eine doppelte. Sie sind zugleich Kapitalgeber:innen und Kund:innen, Lieferant:innen und Abnehmer:innen, Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen (Produktionsgenossenschaft) etc.. Im Unterschied zu Kapitalgesellschaften sind Geschäftsbeziehungen zwischen Gesellschafter:innen (Mitgliedern) und ihrer Gesellschaft (Genossenschaft) nicht nur erlaubt, sondern im Sinne des Förderauftrags erwünscht.

Revision

Die Revision der Genossenschaft (verpflichtend alle zwei Jahre, bei größeren Genossenschaften jährlich) prüft nicht nur Richtigkeit und Rechtmäßigkeit wie die Abschlussprüfung einer Kapitalgesellschaft, sie kontrolliert auch die Zweckmäßigkeit und die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung und bietet eine Rückversicherung der Entscheidungsträger.

Vorteile der Genossenschaft:

Die Genossenschaft vereint Elemente des Vereins und der Kapitalgesellschaft: demokratische Willensbildung nach innen, wirtschaftliche Tätigkeit nach außen.

Offener Mitgliederkreis, Mitglieder können jederzeit austreten und mit Zustimmung des Vorstandes beitreten. Bei einer Kapitalgesellschaft erfordert Ein- und Austritt von Gesellschafter:innen die Änderung des notariellen Gesellschaftsvertrags.

Förderauftrag statt Gewinnmaximierung. Mitglieder kooperieren, bleiben aber wirtschaftlich selbstständig.

Durch Haftungsbegrenzung und Revision ist die Genossenschaft eine der sichersten Formen eines Unternehmens. Die Beratung des Revisionsverbandes begleitet die Genossenschaft von Gründung an und ermöglicht sogar die Unternehmensführung durch einen ehrenamtlichen Vorstand.

Nachteil der Genossenschaft

Der Verwaltungsaufwand einer Genossenschaft ist nicht für jedes Unternehmen geeignet.