Für Künstler:innen und Kulturbetriebe relevante Rechtsformen
Neben Einzelunternehmen und Verein sind Personengesellschaften (Gesellschaft bürgerlichen Rechts GesbR, Offene Gesellschaft OG, Kommanditgesellschaft KG, Stille Gesellschaft stGes), Kapitalgesellschaften (Gesellschaft mir beschränkter Haftung GmbH) und die Genossenschaft Rechtsformen, die für Künstler:innen und Kulturbetriebe unter bestimmten Voraussetzungen in Frage kommen.
Aktiengesellschaft AG, Stiftung, Mitarbeiterbeteiligungs AG sind für Künstler:innen und Kulturbetriebe nicht oder nur in Ausnahmefällen relevant.
Rechtsformen und EU
Darüberhinaus ist es möglich, Rechtsformen anderer EU Staaten in Österreich in Anspruch zu nehmen.
Im Gegenzug werden in Österreich gegründete Rechtsformen in einem anderen EU-Staat anerkannt, wenn sie dorthin ihren Sitz verlegen (Niederlassungsfreiheit).
So gelangen ausländische Rechtsformen nur über den Weg der Sitzverlegung auch nach Österreich und umgekehrt.
Gut zu wissen
Einzelne Künstler:innen sind, sofern sie selbstständig erwerbstätig, also nicht in einem Unternehmen angestellt sind, und keine andere Rechtsform wählen, „automatisch“ Einzelunternehmer:innen (= neue Selbstständige = EPU = Ein-Personen-Unternehmen).
Gut zu wissen
Die Wahl einer passenden Rechtsform für die beabsichtigte Tätigkeit und ihren angestrebten Zweck sollte immer nach einer fachkundigen Beratung erfolgen.