Soziale Einrichtungen


Die drei wesentlichsten sozialen Einrichtungen im Bereich der Literatur in Österreich sind der 1977 geschaffene „Sozialfonds für Schriftsteller/innen und Übersetzer/innen“, der auch für alle anderen Sparten 2001 entstandene „Künstler-Sozialversicherungsfonds“ (KSVF) und der seit 1980 bestehende SKE-Fonds (kulturelle und soziale Einrichtungen) der Verwertungsgesellschaften. Aus den Mitteln des „Sozialfonds für Schriftsteller/innen und Übersetzer/innen“ werden Zuschüsse zu Krankenversicherungsbeiträgen und Alterszuschüsse bei zu geringen oder keinen Alterspensionen vergeben, aus den Mitteln des KSVF werden Pensionsversicherungsbeiträge ganz oder teilweise übernommen und seit der Novellierung des Gesetzes 2011 auch Zuschüsse zu Krankenversicherungsbeiträgen gewährt sowie Unterstützungen in Notfällen. Dies gilt für vom KSVF anerkannte Künstler:innen aller Sparten. Aus den Mitteln des SKE-Fonds werden neue Projekte und junge Kunst gefördert und Unterstützungen in sozialen Notfällen geleistet. 

 

siehe www.literar.at, www.ksvf.at