Literaturförderungen


Mit der Reform des „Großen österreichischen Staatspreises“, der bis dahin eher von symbolischer als von substantieller Bedeutung war, setzte 1970/71 der Aufbau einer systematischen österreichischen Literaturförderung ein. Es entstanden die ersten Jahresstipendien, Initiativen wie „Lesungen an Schulen“ wurden gestartet und finanziert und aus einem „Kulturpolitischen Maßnahmenkatalog“ heraus eine umfassende Förderungsstruktur für Autorinnen und Autoren, Verlage und Zeitschriften sowie Verbände und Veranstaltungen geschaffen. Grundsätzlich sind in Österreich die Bundesländer für Kunst- und Kulturförderungen zuständig und es kommt erst in zweiter Linie die Republik Österreich für Kunst- und Kulturförderungen in Betracht. Diese Erstzuständigkeit wird jedoch häufig hauptsächlich mit der Finanzierung der wesentlichen Kunst- und Kultureinrichtungen in den jeweiligen Bundesländern wahrgenommen, die Hauptlast in der zeitgenössischen Kunst- und Kulturfinanzierung wird auf die Kunstförderung durch die Republik Österreich übertragen. In der Literaturförderung treten die Bundesländer nur nachgereiht in Erscheinung. 

 

siehe www.kunstkultur.bka.gv.at