Aktuelles
ACHTUNG: mit 1.7.2020 hat sich die Berechnungsgrundlage für den Bezug von Arbeitslosengeld geändert:
Am 1. Juli 2020 ist eine bereits seit langem geplante Änderung im Arbeitslosenversicherungsgesetz in Kraft getreten. Während bisher bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes je nach Zeitpunkt der Antragstellung auf das Einkommen aus dem letzten bzw. dem vorletzten Kalenderjahr abgestellt wurde, wird ab dem 2. Halbjahr 2020 auf den individuellen Tag der Antragstellung Bezug genommen.Konkret heißt das Folgendes:
Berechnungsgrundlage sind die letzten 12 monatlichen Beitragsgrundlagen vor Ablauf der (12-monatigen) Berichtigungsfrist. Liegen weniger als 6 Monate mit endgültigen Beitragsgrundlagen vor, werden auch Kalendermonate, die innerhalb der Berichtigungsfrist liegenden, herangezogen.
Bsp.:
- Meldung beim AMS im Juli 2021
- 12-monatige Berichtigungsfrist bis einschließlich Juli 2020
- Berechnungsgrundlage Juli 2019 bis Juni 2020
Neu ist auch, dass Sonderzahlungen pauschal mit einem Sechstel des laufenden Entgelts berücksichtigt werden!
Übergangsbestimmung: Liegen noch keine monatlichen Beitragsgrundlagen vor, so wird die Berechnungsgrundlage herangezogen
Workshop Unterlagen
Soft landings - hard facts: Work the globe
Merkblatt Sozialsystem Österreich (de)
Info sheet social system Austria (en)
Powerpoint Presentation - Work the globe (en)
Powerpoint Präsentation - Work the globe (de)
International Artist Taxation, Social Security and VAT (Dick Molenaar)
Power-Point Präsentation - Dick Molenaar
Tax Treaties (including Hungary)
Neben den Workshop-Unterlagen stellt Dick Molenaar auf der Website All Art Tax Advisers auch 3 ausführlichen Broschüren über die innereuropäischen Regelungen zu den Themen International Taxation, Social Security und VAT, die in Zusammenarbeit mit Pearle* entstanden sind, zur Verfügung.