Arbeitsrecht


Wer in Österreich arbeitet oder jemanden beschäftigt, muss die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen einhalten. Ob jemand selbstständig oder unselbstständig tätig wird, hängt davon ab, unter welchen konkreten Bedingungen die Arbeit verrichtet wird, und nicht davon, was zwischen den Parteien vereinbart wurde.

In der Praxis verhält es sich jedoch oft anders. Viele Arbeitnehmer:innen, die hinsichtlich ihrer Arbeitsbedingungen als Arbeiter:innen oder Angestellte zu qualifizieren wären, arbeiten auf Werkvertragsbasis – also selbstständig. Zum einen wird im Falle der selbstständigen Arbeit das Risiko für den Arbeitgeber, die Arbeitgeberin reduziert, da sämtliche Ansprüche, die Arbeitnehmer:innen grundsätzlich zustehen, wie Urlaub, Krankengeld, usw. beim Werkvertrag nicht zum Tragen kommen. Zum anderen ist es für einige Arbeitgeber:innen - insbesondere im künstlerischen Bereich - schlichtweg nicht möglich, jemanden anzustellen, da eine Anstellung in Österreich aufgrund der hohen Lohnnebenkosten oder auch kollektivvertraglichen Mindestlöhne für viele Betriebe wirtschaftlich untragbar wäre.